Garantie

 

Garantiebedingungen

1.) Garantie und Zeiträume

Wir gewähren die folgenden Garantien auf Bleche mit den nachstehenden Beschichtungen:

  • 10 Jahre auf Wasserdurchlässigkeit (ausgenommen sind Bohrlöcher) 25 µm Polyester
  • 10 Jahre auf Wasserdurchlässigkeit (ausgenommen sind Bohrlöcher) 35 µm PLADUR® Wrinkle Mat
  • 30 Jahre auf Wasserdurchlässigkeit (ausgenommen sind Bohrlöcher) 50 µm PURMAT®
  • 35 Jahre auf Wasserdurchlässigkeit (ausgenommen sind Bohrlöcher) 36 µm Pladur® Relief IceCryst

Die Frist für die Garantie beginnt mit Kaufdatum. 

Unsere Garantieleistung erstreckt sich räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland. Tritt bei den beschichteten Blechen während des Garantiezeitraums unter den nachstehend benannten Voraussetzungen eine Wasserdurchlässigkeit außerhalb von Bohrlöchern auf, gewähren wir den kostenfreien Austausch der undichten Blechteile gegen gleichwertige Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Ansprüche aus der Garantie entstehen nur, wenn mindestens 40% der Gesamtfläche der gelieferten Bestellmenge von Wasserdurchlässigkeit betroffen sind. 

Im Rahmen der Garantie schulden wir weder die Demontage beschädigter noch die Neumontage ersatzweise gelieferter Artikel.

Die Garantieabwicklung erfolgt für Sie in jedem Fall frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden durch uns erstattet.

Für im Rahmen der Garantie ersatzweise gelieferte Artikel beginnt der Garantiezeitraum nicht von Neuem zu laufen, sondern die Garantiezeit bemisst sich anhand des ursprünglichen Kaufdatums.


2.) Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie

  • Einhaltung der Mindestneigung: Metalldachpfannen 14 Grad / Trapezblech 9 Grad
  • Wasser muss ungehindert vom Blech abfließen können.
  • Ablagerungen wie Schmutz werden regelmäßig entfernt.
  • Kein Kontakt mit nassem oder druckimprägniertem Holz, Beton, Dachpappe oder Erde.
  • Kein Kontakt mit Kupfer oder Kupferbauteilen.
  • Kein chemische Kontakt z.B. Ammoniak, Düngemittel, Kondenswasser, Tierexkremente usw.
  • Sofortige Nachbehandlung von Schäden (muss mit Reparaturfarbe von StaroProfile erfolgen).
  • Montage wurde fachgerecht vorgenommen.
  • Befestigungsmaterial sowie Zubehörteile wurden ausschließlich von StaroProfile verwendet.
  • Das fachgerechte Trennen des Materials.
  • Bohr- und Schnittkanten wurden nach der Montage sofort versiegelt (Reparaturfarbe von StaroProfile).
  • die Garantiebehaftete Ware muss nach 3 Wochen nach Rechnungserhalt (Rechnungsdatum) verbaut worden sein.
  • Bohr- und Sägespäne wurden sofort nach der Montage sorgfältig entfernt.

 

3.) Ausschluss von Garantieansprüchen

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei

  • Korrosion auf der Innenseite
  • Beschädigungen, die als Folge von unsachgemäßem Gebrauch entstanden sind
  • Korrosion um fehlerhaft ausgeführte Lüftungsinstallation und Schornsteine herum
  • Korrosion um Bohr- und Schnittkanten herum
  • Beschädigungen aufgrund von Naturkatastrophen
  • Beschädigungen, die im Falle der Verwendung der Materialien in konstantem Kontakt mit Wasser, hohem Salzgehalt (z.B. Meeresumwelt, Küstenregionen) sowie in der Umgebung von aggressiven Chemikalien, Dämpfen und biologischen Verschmutzung (Moose, Flechten usw.) entstanden sind
  • Kontaktkorrosion, die als Folge des Kontaktes von zwei Materialien entstanden ist
  • jeglichen mechanischen Beschädigungen von Blech und den Erzeugnissen, auf den die Lackierungskorrekturen von unberechtigten Personen vorgenommen wurden oder bei Verwendung von Materialien, die nicht bei StaroProfile gekauft wurden, sind.
  • Beschädigungen der Beschichtung, die sich aus im Bauwerk selbst veranlagten Ursachen 
  • Beschädigungen infolge der Nichtbeachtung von Montageanleitungen und infolge unsachgemäßer Montage

4.) Verfahren für die Inanspruchnahme der Garantie

Für die Beantragung der Garantieleistung ist ein Garantieschein notwendig. 

Diesen erhalten Sie auf Antrag unter Vorlage 

  • der Rechnung des Kaufs und
  • aussagekräftiger Lichtbilder vom Lagerort der garantiebehafteten Bleche und der abgeschlossenen Montage

Die Geltendmachung eines Garantieanspruchs ist innerhalb von 14 Tagen ab Auftreten des zur Garantieleistung berechtigten Mangels möglich.

Der Anspruch ist unter Vorlage der vollständigen Anschrift, Telefonnummer sowie der Rechnung und des Garantieanspruchs postalisch geltend zu machen. Fristwahrend ist die rechtzeitige Absendung des Garantieantrags.

Wir behalten uns das Recht vor, bei unklarer Sach- oder Schadenslage im Einzelfall und auf unsere Kosten eine Vor-Ort-Begutachtung am Lieferort zur Bedingung für die Abwicklung des Garantieanspruchs zu machen.

5.) Garantiegeber

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:

Peter Starovsky

Am alten Sägewerk 6

01824 Königstein

Kontakt

Telefon: 035021/596640

Telefax: 035021/596641

E-Mail: staroprofile@web.de

6.) Hinweis auf gesetzliche Rechte 

Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.